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Schüsse auf Sinan-G: Ermittler halten Details zurück

Verantwortlicher Autor: Atilla Memet Essen, 10.09.2026, 12:43 Uhr
Presse-Ressort von: Atilla Memet Bericht 836x gelesen
Essen City
Essen City  Bild: Atilla Memet

Essen [ENA] Nach den Schüssen auf den Essener Rapper und Twitch-Streamer Sinan-G ermittelt eine Mordkommission. Die Polizei hält zentrale Details zu Waffe, Schusszahl und Motiv zurück. Gleichzeitig kursieren in sozialen Netzwerken unbestätigte Behauptungen über einen möglichen Hintergrund der Tat.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 31. August 2026. Ein 38-jähriger Essener meldete der Polizei, ein maskierter Mann habe auf ihn geschossen, während er in einem Mietwagen saß. Beamte trafen ihn später mit einem grauen VW T-Roc am Berliner Platz an. Das Fahrzeug wies Einschusslöcher und zersplitterte Scheiben auf; der Fahrer wurde durch Glassplitter leicht verletzt. Sinan-G bestätigte später öffentlich, der Betroffene zu sein. Auf eine Presseanfrage der European News Agency mit 21 Einzelfragen reagierte das Polizeipräsidium Essen zurückhaltend. Fragen zur Zahl der Schüsse, zu Projektilen oder Hülsen, Kaliber, Schussentfernung und Einschusswinkeln beantwortete die Pressestelle aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht.

Bestätigt wurde lediglich, dass der Wagen sichergestellt und umfangreiche Spuren am Fahrzeug gesichert wurden. Auch zum möglichen Motiv gibt es bislang keine belastbare öffentliche Erklärung. Die Polizei teilte auf Nachfrage mit, die Hintergründe der Tat seien unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen. Eine weitergehende Täterbeschreibung über die bekannte Maskierung hinaus liege nicht vor. Zum Zeitpunkt der Antwort hatten sich zudem noch keine Zeugen gemeldet, die den Täter oder die Schussabgabe entsprechend beobachtet hatten.

Seit Bekanntwerden des Angriffs verbreiten sich parallel Spekulationen in TikTok-Livestreams. Unter anderem wurde im Umfeld des Streamers „Arroganter Pate“ behauptet, Sinan-G habe sich in jener Nacht angeblich mit einer 16-Jährigen getroffen; ein Cousin der Jugendlichen habe daraufhin mutmaßlich auf ihn geschossen. Für diese Darstellung liegt bislang keine Bestätigung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vor. Gerade deshalb ist eine klare Trennung zwischen Ermittlungsstand und Social-Media-Gerüchten entscheidend. Die Essener Polizei hat weder ein solches Treffen noch einen familiären Zusammenhang mit dem Schützen bestätigt. Auch aus ihrer Antwort auf die ENA-Anfrage ergibt sich kein entsprechender Hinweis.

Solange Ermittler dazu keine belastbaren Erkenntnisse veröffentlichen, handelt es sich bei dieser Version ausschließlich um eine im Netz verbreitete Behauptung. Sinan-G ist seit Jahren eine öffentliche Figur der deutschen Rap- und Streaming-Szene. Seine Biografie ist auch von Haftstrafen geprägt. Eine frühere mehrjährige Freiheitsstrafe stand nach öffentlich zugänglichen Angaben im Zusammenhang mit Straftaten aus dem Bereich organisierter Kriminalität und Einbruch. Später machte er unter anderem als Rapper, Streamer, Podcaster und bei öffentlichen Boxveranstaltungen auf sich aufmerksam. Besonders schwere Kritik lösten später intime Video- und Audioaufnahmen aus.

In einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Essen vom 13. September 2023 heißt es, Gegenstand des Verfahrens sei ein geleaktes Videotelefonat gewesen, in dem Sinan-G „offensichtlich pädophile Phantasien“ geäußert habe. Die Staatsanwaltschaft wertete die unverfremdeten Video- und Audiomitschnitte nach eigenen Angaben persönlich aus. Die Staatsanwaltschaft schrieb weiter von einer „eindeutigen Kundgabe pädophiler Phantasien“. Zugleich stellte sie klar, dass diese Äußerungen in der konkret geprüften Konstellation nicht strafbar seien. Ein unmittelbares Ansetzen zum sexuellen Missbrauch eines Kindes habe sich nicht feststellen lassen. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

In dem Schreiben heißt es zudem an die damalige Hinweisgeberin: „Ich möchte betonen, dass Ihre Angaben zu dem Videotelefonat absolut glaubhaft sind.“ Gleichzeitig stellte die Staatsanwaltschaft klar, es gebe keine Hinweise darauf, dass das erwähnte Kind tatsächlich Teil gemeinsamer sexueller Fantasien beider Gesprächspartner gewesen sei. Die Verfügung differenziert damit ausdrücklich zwischen den dokumentierten Äußerungen und einer strafrechtlich relevanten Tat. Eine Frau, die öffentlich als frühere Partnerin Sinan-Gs auftrat, erhob damals in einem auf dem YouTube-Kanal von Ali Osman veröffentlichten Interview weitere Vorwürfe. Sie behauptete, bei dem in den Aufnahmen erwähnten Kind habe es sich um ihre zweijährige Nichte gehandelt.

Diese Angaben wurden öffentlich kontrovers diskutiert. Auch hier gilt: Soweit einzelne Tatsachen nicht amtlich bestätigt sind, handelt es sich um Vorwürfe der Interviewpartnerin. Für den aktuellen Schusswaffenfall liefert diese Vorgeschichte jedoch keinen Beleg für ein Motiv. Ebenso wenig darf aus früheren Kontroversen auf den Täter oder einen Zusammenhang mit dem Angriff geschlossen werden. Die Mordkommission ermittelt weiter. Nach neueren Medienberichten konnte inzwischen ein Parkplatz der Universität Essen als Tatort lokalisiert werden; die Polizei hatte den genauen Ort in ihrer ersten Antwort noch als offen bezeichnet.

Fest steht bislang nur: Auf Sinan-Gs Mietwagen wurde geschossen, der Streamer wurde leicht verletzt und die Mordkommission sicherte umfangreiche Spuren. Wer der Schütze war und welches Motiv hinter der Tat steckt, bleibt offen. Waren persönliche Konflikte der Auslöser, steckt etwas anderes dahinter – oder kommt sogar eine Inszenierung in Betracht? Auch dazu verweigert die Polizei derzeit Auskünfte. Ganz abwegig ist eine solche Fragestellung in der Rap-Szene historisch nicht: Nach den Schüssen auf Rapper Massiv 2008 prüfte selbst die Berliner Polizei zeitweise, ob eine Inszenierung beziehungsweise PR-Aktion vorliegen könnte. Massiv wies diesen Verdacht entschieden zurück.

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